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Neue Möglichkeiten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Kontrahierungspflicht' des BVG und andere Neuerungen sind im UmRMitbestG geregelt.  Die Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie 2019/2121 in das deutsche Recht erhöht die Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Umwandlungen und gibt mehr Klarheit hinsichtlich der Unternehmensmitbestimmung.

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