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Rechtslupe

Nichtverlängerungsmitteilung – und die Anhörung des Schauspielers

Eine Nichtverlängerung des Vertrags eines Bühnenbeschäftigten kann unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Solomitglied vorher nicht ausreichend angehört hat, indem er dem Anzuhörenden die Gründe für die beabsichtige Nichtverlängerung mitteilt und eine sachliche Stellungnahme ermöglicht.

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