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„Nie wieder keine Ahnung“ zum Zweiten – crossmediale Wirkung des Werktitelschutzes

Das Landgericht Stuttgart hat in Bezug auf den Werktitelschutz entschieden, dass das Zeichen "Nie wieder keine Ahnung" des SWR auch als TV-Sendereihe als geschütztes Werk gilt und dass die crossmediale Verwendung des Werktitels vor herkunftsbezogenen Verwechslungen schützt.

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