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Beckmann und Norda

OLG Braunschweig: Keine Markenrechtsverletzung durch Nutzung einer fremden Marke beim Keyword-Advertising bzw. bei Google Ads

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass keine Markenrechtsverletzung durch Nutzung einer fremden Marke beim Keyword-Advertising vorliegt, wenn die Leistungen des Markeninhabers nicht nachgeahmt oder verunglimpft werden.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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Rechtsgebiete Markenrecht
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