OLG Dresden: DSGVO nicht auf juristische Personen anwendbar
Das OLG Dresden hat entschieden, dass juristische Personen keine Unterlassungsansprüche nach der DSGVO geltend machen können, da der Anwendungsbereich nur für natürliche Personen gegeben ist. Das LG Hamburg hatte in einer Entscheidung von 2020 jedoch einen anderen Standpunkt vertreten und Löschungsansprüche aus der DSGVO auch für juristische Personen anerkannt.

Bild durch KI erstellt
JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Wir verwenden Künstliche Intelligenz, um die Artikel der teilnehmenden Blogs zusammenzufassen.
Bei diesem Artikel sind wir uns unsicher - noch unsicherer, als bei anderen Artikeln ;-) - , ob die Zusammenfassung korrekt ist.

Cookies & Datenschutz
Damit JuraBlogs so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben, benutzen wir Cookies. Wir benutzen diese, um die JuraBlogs zu verbessern, um die Nutzung zu analysieren und unser Angebot zu personalisieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.