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OLG Dresden: DSGVO nicht auf juristische Personen anwendbar

Das OLG Dresden hat entschieden, dass juristische Personen keine Unterlassungsansprüche nach der DSGVO geltend machen können, da der Anwendungsbereich nur für natürliche Personen gegeben ist. Das LG Hamburg hatte in einer Entscheidung von 2020 jedoch einen anderen Standpunkt vertreten und Löschungsansprüche aus der DSGVO auch für juristische Personen anerkannt.

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