OLG Düsseldorf: Einseitige Strom- und Gaspreiserhöhungen trotz vertraglichen Preisgarantien wettbewerbswidrig?
Ein Verein, der sich um Verbraucherinteressen kümmert, kann nicht erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen ein Energieversorgungsunternehmen in Bezug auf einseitige Preisanpassungen durchsetzen, aber eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich beidseitigem Kündigungsrecht ist unwirksam. Das Urteil ist rechtskräftig und endgültig, ohne Revision.

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