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Beckmann und Norda

OLG Düsseldorf: Stromanbieter und Gasanbieter mit Preisgarantie-Tarif dürfen Preise nicht wegen hoher Energiebeschaffungskosten einseitig erhöhen

Das OLG Düsseldorf entscheidet, dass Stromanbieter und Gasanbieter mit Preisgarantie-Tarif die Preise nicht einseitig aufgrund hoher Energiebeschaffungskosten erhöhen dürfen, es jedoch im vorliegenden Fall kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW gibt.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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