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OLG FFM: Kein Löschungs- aber Nachtragsanspruch auf einer Homepage

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der über einen erstrittenen Gerichtserfolg berichtet, diesen Bericht nicht löschen muss, aber auf Verlangen des Betroffenen aktualisieren muss (Nachtragsanspruch).

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