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OLG Frankfurt a.M.: Adventsrabattaktion von eBay verstößt nicht gegen Buchpreisbindung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verkaufsplattform eBay nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen hat, da sie selbst keine Bücher verkauft und somit nicht unter dessen Vorgaben fällt, und dass die Adventsrabattaktion keine Verletzung der Preisbindung darstellt und somit keine Unterlassungsansprüche gegen eBay begründet.

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