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OLG Frankfurt a.M.: "Wohnort" in Gerichtsstandsklausel einer Versicherung ist Wohnort bei Klageerhebung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass bei ausländischen Lebensversicherungen, die in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers abstellen, der Wohnort bei Klageerhebung maßgeblich ist und nicht bei Vertragsschluss.

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