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Beckmann und Norda

OLG Frankfurt: Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 ZPO wenn Gericht offensichtlich anwendbare Zuständigkeitsregel wie § 44 BDSG übersieht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main muss aufgrund von örtlicher Unzuständigkeit zwischen dem Amtsgericht Gießen und dem Amtsgericht Wiesbaden entscheiden; das Amtsgericht Gießen wird als zuständig bestimmt, da die vorherige Weiterverweisung willkürlich war.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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