OLG Frankfurt: Urheberrechtsverletzung durch Lichtbildnutzung - Keine nach § 51a UrhG zulässige Parodie wenn sich Beitrag auf bloße Kritik an abgebildeter Person beschränkt
Der Beklagte hat die Berufung eingereicht und teilweise Erfolg erzielt, jedoch kann der Kläger vom Beklagten nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Unterlassung verlangen und die Übernahme des Fotos ist nicht rechtmäßig.

Illustratiert durch KI / DALL-E
Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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