OLG Hamburg: Verletzung der bekannten BOSS-Marke des Bekleidungsherstellers HUGO BOSS durch Aufdruck THE REAL BOSS bzw. I AM THE BOSS auf Hoodies und Jogginghosen
Das Landgericht hat im Streitfall rechtens entschieden, dass die Antragsgegnerin die bekannte Unionsmarke "BOSS" verletzt hat und einen unionsweiten Unterlassungsanspruch gegen sie besteht. Der zulässige Verfügungsantrag ist hinreichend bestimmt und es konnte kein Verfügungsgrund entkräftet werden.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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