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OLG Hamburg zur PAngV: Keine Pflicht zur Konkretisierung von Streichpreisen

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass es bei der Nutzung von Streichpreisen ausreicht, den niedrigsten Referenzpreis als Streichpreis anzusetzen und es keine Pflicht zur Konkretisierung von Streichpreisen gibt, da der Zweck der PAngV die Verbesserung der Verbraucherinformation in den Fällen ist, in denen eine Preisermäßigung zu Werbezwecken genutzt wird.

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