OLG Hamm: 100 EURO Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO für versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten per E-Mail-Verteiler an 1200 Personen durch Impfzentrum
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Schadensersatz von 100€ für die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten an 1200 Personen durch ein Impfzentrum im Rahmen von Art. 82 DSGVO angemessen ist.
Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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