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OLG Hamm: Drohnenaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt

Drohnenfotografien von Kunstwerken sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt, wie das Oberlandesgericht Hamm in einer Streitigkeit zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einem Verlag entschieden hat.

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