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Beckmann und Norda

OLG Hamm: Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt sind und ein Verlag aus dem Ruhrgebiet auf Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten verurteilt.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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