Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Kanzlei Dr. Bahr

OLG Hamm: DSGVO-Schadensersatz iHv. 50,- EUR, wenn Jobcenter Personen- und Adressdaten unerlaubt speichert

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein potenzieller Kläger, dessen unerlaubt gespeicherte Personen- und Adressdaten durch ein Jobcenter verletzt wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 50,- EUR hätte.

Über das Blog

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.