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OLG Köln: Abwesenheitsverhandlung - Beweisanträge und genutzte Beweismittel

20 - 1 RBs 6/20 -: Im Abwesenheitsverfahren gemäß § 74 OWiG dürfen grundsätzlich nur die dem Betroffenen bekannten Beweismittel verwendet werden und das Gericht muss in diesem Fall einen Fortsetzungstermin anberaumen.

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