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Beckmann und Norda

OLG Köln: Berichterstattung in Bild Zeitung und Bild-Online über Kardinal Woelki teilweise unzulässig

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Berichterstattung in der Bild-Zeitung und bei Bild-Online über Kardinal Woelki teilweise unzulässig war und den Beklagten das Verbreiten bzw. Verbreiten lassen einzelner Äußerungen untersagt.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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