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Beckmann und Norda

OLG Saarbrücken: ANOM-Chat-Daten können als Beweismittel verwendet werden und unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot

Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ANOM-Chat-Daten als Beweismittel verwendet werden können und keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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