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Ferner Alsdorf

Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge im OWIG-Verfahren

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Verfahrensrüge nicht ausreicht, den gesamten Akteninhalt abzuschreiben, statt sich bezogen auf die konkrete Rüge auf den relevanten Verfahrensstoff zu beschränken.

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