Oury Jalloh – die Akte zum Justizskandal bleibt zu
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Anspruch des Bruders auf effektive Strafverfolgung des in einer Zelle des Polizeireviers Dessau verbrannten Oury Jallohs nicht bestand, da die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht erfüllt waren.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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