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OVG Münster: Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für TK-Premium-Dienst rechtmäßig, wenn Höchstpreise überschritten werden

Die Bundesnetzagentur darf ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für Premium-Dienste im Telekommunikationsbereich erlassen, wenn die gesetzlichen Höchstpreise überschritten werden, wie das OVG Münster beschlossen hat.

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