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Beckmann und Norda

OVG Rheinland-Pfalz: Anordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde gegenüber Access-Provider Zugriff auf unerlaubte Glücksspielangebote im Internet zu sperren rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Anordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde gegenüber einem Access-Provider, den Zugriff auf unerlaubte Glücksspielangebote im Internet zu sperren, rechtswidrig ist.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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