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BURHOFF ONLINE

OWi I: Verwenden einer sog. Handy-Blitzer-App, oder: App auf dem Handy des Beifahrers

Das OLG Karlsruhe befand, dass der Betroffene wegen der Verwendung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten App 'Blitzer.de' einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO begangen hat.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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