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OWi III: Verwerfung nach Terminsverlegungsantrag, oder: Anforderungen an das Verwerfungsurteil

Das Amtsgericht verwarf den Einspruch des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG, was zur Aufhebung der Verwerfungsentscheidung und Zulassung der Rechtsbeschwerde führte, da dem Betroffenen das rechtliche Gehör verwehrt wurde.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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