Passieren eines im Einsatz befindlichen Müllfahrzeugs, oder: Welche Geschwindigkeit/welcher Abstand?
Das OLG Celle hat entschieden, dass es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und etwaige Wahrnehmungen des Fahrzeugführers ankommt und eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 13 km/h ausreichend sein kann, sowie dass ein Befreiung vom allgemeinen Rücksichtnahmegebot des § 1 StVO nicht möglich ist, wodurch eine Haftung der Beklagten von 75:25 zu Lasten des Beklagten zu 2) eingetreten ist.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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