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BURHOFF ONLINE

Pauschgebühr I: Pauschgebühr im KiPo-Verfahren?, oder: OLG Frankfurt argumentiert „unsauber“

Ein Pflichtverteidiger hat in einem Verfahren wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften versucht, eine Pauschgebühr nach § 51 RVG zu beantragen, wurde jedoch vom OLG Frankfurt am Main zurückgewiesen. Das OLG betont dabei, dass § 51 RVG nur dazu dient, den Pflichtverteidiger wirtschaftlich nicht unzumutbar einzuschränken und nicht dazu, den Pflichtverteidiger umfassend zu alimentieren oder seinen möglicherweise sonst üblichen Gewinn sicherzustellen.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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