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Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass beim Verkauf von Lebensmitteln in einer Verpackung mit mehreren Einzelpackungen, einschließlich kleinteiliger Einzelstücke wie Bonbons, das Füllgewicht und die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden müssen.

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Rechtsgebiete Lebensmittelrecht
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