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BURHOFF ONLINE

Pflichti II: Bestellung des „geschassten“ Wahlanwalts, oder: Anhörung auch während laufender HV

In einem Strafprozess wurde der bisherige Verteidiger nach der Kündigung des Angeklagten zum Pflichtverteidiger bestellt. Der Angeklagte legte sofortige Beschwerde ein, welche erfolgreich war, da das Gericht den Angeklagten nicht vor der Bestellung des Pflichtverteidigers angehört hatte.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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