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BURHOFF ONLINE

Pflichti III: Bestellung in der Strafvollstreckung, oder: Bestellung im Bußgeldverfahren

In zwei Entscheidungen geht es darum, dass im Strafvollstreckungsverfahren einem Verurteilten mit leichter Intelligenzminderung ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist und im Bußgeldverfahren einem Betroffenen ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn die Umstände des Falls dies erfordern.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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