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Pilotprojekt Monocam: Bußgeldbescheide wegen neuem „Handy-Blitzer“ bleiben gültig

Ein neuartiger Handy-Blitzer erfasst die Nutzung von Mobiltelefonen während des Autofahrens, aber der Einsatz des Blitzsystems ist umstritten, da es keine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür gibt. Das Amtsgericht Trier hat entschieden, dass die vorläufigen Bußgeldbescheide trotzdem gültig bleiben. Das Pilotprojekt namens "Monocam" wurde in Rheinland-Pfalz getestet und löst aus, wenn ein Mobiltelefon in Richtung Ohr erkannt wird. Kritik gibt es jedoch wegen der anlasslosen Aufzeichnung aller Autofahrer und dem Fehlen einer Rechtsgrundlage.

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