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IT-Recht Kanzlei

Plattform-Verkäufer aufgepasst: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum!

Seit Juli 2021 müssen Online-Händler, die auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay verkaufen möchten, eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen und diese im Impressum angeben, was oft übersehen wird und zu Problemen führen kann.

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Rechtsgebiete Umsatzsteuerrecht
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