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Rechtslupe

Polizeiliches Datamapping

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die gesetzlichen Regelungen der Polizeibehörden in Hessen und Hamburg, die ermöglichen, dass gespeicherte Datenbestände mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse oder -auswertung verarbeitet werden, verfassungswidrig sind.

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