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Private Videoaufnahmen im öffentlichen Raum als Beweismittel

Das Schweizer Bundesgericht beurteilt die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen im öffentlichen Raum und kommt zu dem Schluss, dass eine Datenbearbeitung durch Private nicht widerrechtlich ist, wenn ein überwiegendes Sicherheitsinteresse vorliegt.

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