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Publizierte Tagebücher und verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Private Tagebuchaufzeichnungen sind keine amtlichen Dokumente im Sinne des Strafverfahrens und dürfen von Strafverfolgungsbehörden nicht für die Veröffentlichung von Textpassagen aus dem Tagebuch genutzt werden.

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