Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Ferner Alsdorf

Räuberischer Diebstahl: Auf frischer Tat betroffen

Das Tatbestandsmerkmal "auf frischer Tat betroffen" ist erfüllt wenn der Dieb noch in der Nähe des Tatortes wahrgenommen wird und wenn er danach eines der in § 252 StGB genannten Nötigungsmittel einsetzt, kommt es für die Tatbestandsverwirklichung nicht mehr darauf an, dass sich das Nötigungsmittel gegen eine Person richtet, die er auf frischer Tat betroffen hat.

Bild durch KI erstellt

Über das Blog

Mehr erfahren

Rechtsgebiete Strafrecht
Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.