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Rechtslupe

Rampendienst am Flughafen – und die Pauschalabgeltung von Zeitzuschlägen

Der Wortlaut des § 7.1 Abs. 3 des Tarifvertrags für den Dienstleistungsbereich Flughäfen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände spricht für eine pauschale Abgeltung der Sonderformen der Arbeit im Rampendienst iHv. 12 % des monatlichen Tabellenentgelts.

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