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Rasierer geht, Auslesegerät nicht

Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass das Verbot für die Handynutzung während der Fahrt auch für ein Diagnosegerät zum Auslesen des Fehlerspeichers gilt und ein Techniker, der das Gerät während der Fahrt benutzt hat, 100,00 € zahlen und einen Punkt in Flensburg verbuchen muss.

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Im Blog von Rechtsanwalt Udo Vetter wird regelmäßig zu verschiedenen Themen des Rechts geschrieben, insbesondere zu strafrechtlichen Themen und Entwicklungen. Der Blog gehört zu den meistgelesenen juristischen Blogs in Deutschland und hat mehrere Auszeichnungen erhalten.

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