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Wilde Beuger Solmecke

Reform des Arbeitszeitgesetzes: Kommt die elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte?

Ein Gesetzesentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes schreibt vor, dass zukünftig die Arbeitszeit von Beschäftigten per elektronischer Zeiterfassung aufgezeichnet werden muss, um die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten zu gewährleisten. Tarifpartner können Ausnahmeregelungen treffen und die Erfassung kann auch auf Papier oder elektronische Schichtpläne erfolgen. Das flexible Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit soll sich durch die Pflicht der Zeiterfassung nicht beeinträchtigt werden.

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Rechtsgebiete Arbeitsrecht
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