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Ferner Alsdorf

„Sale and rent back“ als Wucher

Der Bundesgerichtshof hat die Wirksamkeit von "Sale and rent back"-Vereinbarungen, bei denen ein Fahrzeug verkauft und danach zurückgemietet wird, diskutiert und festgestellt, dass der Verkäufer bei solchen Transaktionen seine Eigentumsrechte abgibt und es verschiedene rechtliche Risiken gibt, wie zum Beispiel mögliche Mieterhöhungen oder ein Verkauf des Fahrzeugs durch den neuen Eigentümer. Der Artikel diskutiert auch die Frage der Sittenwidrigkeit und Wucherhaftigkeit solcher Geschäfte.

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