Schlägerei auf dem Parkplatz als Arbeitsunfall?
Ein Bauleiter hatte nach einem Wortwechsel mit einem Falschparker einen Schlag ins Gesicht bekommen, den er als Arbeitsunfall anerkannt haben wollte. Das Sozialgericht Berlin lehnte dies jedoch ab, da das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen nicht zur betrieblichen Tätigkeit gehört.

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