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Ferner Alsdorf

Schmerzensgeld für Beleidigung auf Twitch

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass auf Twitch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt und Beleidigungen rechtlich belangt werden können, unabhängig davon, ob ein "rauer Ton" üblich ist, und hat einem betroffenen Spieler der X-Crew ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zugesprochen. Auch wenn im E-Sport ein rauer Ton vorherrscht, handelt es sich weder um einen rechtsfreien Raum noch gibt es keine Handhabe gegen Beleidigungen.

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