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Schokoladenmanufaktur darf weiterarbeiten: Künstlersozialabgabe auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass Künstlersozialabgaben nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden dürfen, nachdem eine Schokoladenmanufaktur gegen die Forderung der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 4.000€ Künstlersozialabgaben nachzuzahlen geklagt hatte. Das Gericht stellte fest, dass eine Schätzung realistisch sein und auf sorgfältiger Ermittlung von Tatsachen basieren müsse, und rief die DRV dazu auf, verantwortungsbewusster zu handeln und den rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht zu werden.

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