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Wilde Beuger Solmecke

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Kein Anspruch auf Kopie eines Sprachtests

Ein Anbieter von Sprachtests ist nicht verpflichtet, einem Prüfling eine Kopie seiner Prüfungsunterlagen herauszugeben, wenn der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dem entgegensteht.

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