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SE-Gründung: Tücken bei der Bildung und Zusammensetzung des Besonderen Verhandlungsgremiums erkennen und umsteuern

Das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) setzt auf eine Verhandlungslösung, um die Beteiligung der Arbeitnehmer zu gewährleisten, wodurch sich jedoch eine Vielzahl an Herausforderungen beim Zusammenstellen des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) ergeben, die es im Rahmen des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens zu bewältigen gilt.

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