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Sicherstellen – aber was?

Eine unter Zeitdruck stehende Amtsrichterin erließ einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss gemäß dem Brandenburgischen Polizeigesetz, der einen vollständigen Auszug des Betroffenen zur Folge hatte. Die Polizeibeamten konnten jedoch dank der Gründe der Entscheidung gezielt nach den gesuchten Sachen suchen.

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