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Rechtslupe

Social Media – und der Auskunftsanspruch bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Laut dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht muss eine Social-Media-Plattform Auskunft über Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Nutzers geben, wenn der Inhalt des Accounts das Persönlichkeitsrecht verletzt und eine strafrechtliche Relevanz hat.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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