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Spezialitätsgrundsatz bei Europäischem Haftbefehl

Im Rahmen des Europäischen Haftbefehls spielt der Spezialitätsgrundsatz eine wichtige Rolle, der besagt, dass ein Angeklagter nur wegen spezifischer Straftaten ausgeliefert wird; eine frühere Strafe, die aufgrund des Spezialitätsgrundsatzes nicht vollstreckbar ist, darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden.

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